Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen
Stand: Januar 2023

AGB als PDF herunterladenPDF, Stand Januar 2023, inkl. Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Datenschutzinformation

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Andreas Ruder, allfine Photovoltaik (nachfolgend „allfine“ oder „wir“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Planung, Lieferung, Montage, Installation, Erweiterung, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen und zugehörigen Komponenten sowie damit verbundene Elektroarbeiten.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge gleicher Art, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) An unsere Angebote sind wir für die darin angegebene Gültigkeitsdauer (Annahmefrist) gebunden. Angebote ohne Annahmefrist sind freibleibend.

(2) Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er die dem Angebot beigefügte Auftragsbestätigung unterzeichnet und uns innerhalb der Annahmefrist übermittelt – auch als eingescanntes Dokument oder PDF per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dem Zugang bei uns zustande. Wir bestätigen dem Kunden den Eingang in Textform (z. B. per E-Mail).

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot einschließlich der darin enthaltenen Anlagen- und Komponentenbeschreibung. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Die im Angebot angegebene Modulanzahl und -belegung beruht auf den Angaben und Fotos des Kunden sowie auf Luftbildern. Ergibt das Aufmaß vor Ort, dass die angebotene Belegung nicht oder nur abweichend ausführbar ist, stimmen wir die Änderung mit dem Kunden ab; der Preis wird auf Grundlage der Angebotspreise entsprechend angepasst. Kommt keine Einigung zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig; das Aufmaß wird nicht berechnet.

(5) Sind angebotene Komponenten nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung lieferbar, dürfen wir gleichwertige Komponenten mit mindestens gleicher Leistung und Qualität einsetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Wir informieren den Kunden vorab.

(6) Planungsunterlagen, Belegungspläne, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht zur Ausführung durch Dritte verwendet oder Dritten zu diesem Zweck überlassen werden.

§ 3 Leistungsumfang, Zusatzleistungen, Nachunternehmer

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot.

(2) Folgende Leistungen sind nur dann enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind:

(3) Stellt sich vor oder während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Leistungen technisch notwendig sind – insbesondere aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) oder Vorgaben des Netzbetreibers oder aufgrund bei Angebotserstellung nicht erkennbarer Gegebenheiten vor Ort –, informieren wir den Kunden vor deren Ausführung. Zusatzleistungen führen wir nur nach Beauftragung durch den Kunden in Textform aus; sie werden nach den vereinbarten, hilfsweise nach angemessenen Preisen vergütet.

(4) Verlangt der Kunde eine Ausführung, die von Herstellervorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik abweicht, weisen wir ihn in Textform auf unsere Bedenken hin. Besteht der Kunde dennoch auf dieser Ausführung, haften wir nicht für Mängel und Schäden, die auf dieser Anordnung beruhen; Herstellergarantien können in diesem Fall entfallen.

(5) Wir sind berechtigt, fachkundige Nachunternehmer (z. B. für die Dachmontage) einzusetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 4 Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Genehmigungen

(1) Wir übernehmen die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber (Netzanschlussbegehren und Fertigmeldung). Der Kunde erteilt uns hierzu die erforderliche Vollmacht und stellt die benötigten Angaben und Unterlagen (z. B. Zählernummer, Jahresstromverbrauch, Anschlussdaten) rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Die Registrierung der Anlage und des Speichers im Marktstammdatenregister sowie die übrigen Pflichten als Anlagenbetreiber (z. B. Meldungen, Versicherung, steuerliche Pflichten) obliegen dem Kunden. Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden bei der Registrierung. Eine Rechts- oder Steuerberatung erbringen wir nicht.

(3) Auf Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers, den Zählerwechsel und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber haben wir keinen Einfluss. Hierdurch verursachte Verzögerungen haben wir nicht zu vertreten.

(4) Etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis) sowie die Zustimmung von Eigentümern, Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften holt der Kunde ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde gewährt uns und unseren Nachunternehmern zu den vereinbarten Terminen freien Zugang zum Dach, zum Technik- bzw. Hausanschlussraum und zum Zählerschrank. Er stellt unentgeltlich eine geeignete Zufahrt, eine möglichst verschließbare Lagerfläche für das Material sowie Baustrom und Wasser zur Verfügung.

(2) Der Kunde teilt uns vor Montagebeginn alle ihm bekannten Umstände mit, die für die Ausführung von Bedeutung sind, insbesondere zur Dachkonstruktion, zu bekannten Schäden oder Undichtigkeiten, zu verdeckt verlegten Leitungen sowie zu schadstoffhaltigen Baustoffen (z. B. Asbest).

(3) Eine statische Berechnung des Daches gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Ergeben sich bei unserer Besichtigung oder während der Montage Zweifel an der Tragfähigkeit oder am Zustand des Daches, weisen wir den Kunden darauf hin. Die Kosten eines dann erforderlichen Statiknachweises trägt der Kunde.

(4) Beim Begehen von Ziegel- und Steindächern kann es trotz sorgfältiger Arbeit vereinzelt zum Bruch von Dachsteinen kommen. Erkennbar beschädigte Dachsteine tauschen wir im Rahmen der Montage aus. Die hierfür benötigten Ersatzdachsteine stellt der Kunde zur Verfügung.

(5) Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, fehlende Unterlagen), verschieben sich die Termine entsprechend. Dadurch entstehende Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten kann allfine nach Aufwand zu den vereinbarten, hilfsweise angemessenen Sätzen berechnen.

§ 6 Ausführungstermine

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Termine verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Witterungsverhältnissen, die sichere Dacharbeiten nicht zulassen (z. B. Sturm, Regen, Schnee, Eis), bei höherer Gewalt, bei nicht von uns verschuldeten Lieferverzögerungen unserer Lieferanten sowie bei fehlender Mitwirkung des Kunden. Wir informieren den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen.

(3) Dauert ein solches Hindernis länger als drei Monate, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils der Leistung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir unverzüglich.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise.

(2) Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern unterliegen unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG dem Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz). Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass diese Voraussetzungen vorliegen, insbesondere, dass die Anlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, einer Wohnung oder eines begünstigten Gebäudes installiert wird. Beruhen die Angaben des Kunden auf unzutreffenden Tatsachen, ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuzahlen. Nicht begünstigte Leistungen (z. B. Wallboxen) berechnen wir mit dem gesetzlichen Regelsteuersatz. Setzt die Finanzverwaltung für einzelne Leistungen nachträglich einen höheren Umsatzsteuersatz fest, als wir nach der bei Vertragsschluss geltenden Rechtslage berechnet haben, sind wir berechtigt, die Differenz nachzuberechnen.

(3) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Bruttoauftragswert wie folgt zu zahlen:

(4) Als Betriebsbereitschaft gilt ein erfolgreicher Probelauf der Anlage, unabhängig von der Inbetriebnahme bzw. dem Zählerwechsel durch den Netzbetreiber. Die Zahlung der letzten Rate ist mit der Abnahme nach § 8 fällig. Zusatzleistungen nach § 3 Abs. 3 werden mit der Schlussrechnung abgerechnet.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Ist eine fällige Abschlagszahlung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, sind wir berechtigt, die weitere Ausführung bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme und Gefahrübergang

(1) Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zeigen wir dem Kunden die Fertigstellung an. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt nach Möglichkeit gemeinsam vor Ort und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert, in dem etwaige Mängel festgehalten werden.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die fehlende Inbetriebnahme bzw. der noch ausstehende Zählerwechsel durch den Netzbetreiber steht der Abnahme nicht entgegen.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).

(4) Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Verzugs über.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder Grundstücks werden.

(2) Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Anlagenteile fachgerecht zurückzunehmen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Keine Mängel sind insbesondere:

(3) Im Fall eines Mangels können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (§ 635 BGB).

§ 11 Herstellergarantien

(1) Garantien der Hersteller (z. B. Produkt- und Leistungsgarantien) richten sich ausschließlich nach deren Garantiebedingungen und bestehen unabhängig von und zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen gegen uns. Durch die Weitergabe von Garantieinformationen übernehmen wir keine eigene Garantie.

(2) Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden bei der Registrierung und der Geltendmachung von Herstellergarantien.

§ 12 Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeit

(1) Ertragsprognosen, Berechnungen zu Eigenverbrauch und Autarkie sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage von Simulationsprogrammen, Standortdaten und Angaben des Kunden. Sie sind keine vereinbarte Beschaffenheit und keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(2) Für Änderungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss (z. B. Einspeisevergütung, Steuern, Förderprogramme, Strompreise) übernehmen wir keine Haftung.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer. Die Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung bleiben unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Post, E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1; ein Muster-Widerrufsformular enthält Anlage 2.

(2) Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir mit der Ausführung nur, wenn der Verbraucher dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich verlangt.

§ 15 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzinformation in Anlage 3.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ravensburg. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andreas Ruder, allfine Photovoltaik, Sauterleutestr. 38 LH4, 88250 Weingarten, Telefon: 0151 75017207, E-Mail: info@allfine-pv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Anlage 2: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3: Datenschutzinformation

Information nach Art. 13 DSGVO für Kunden und Interessenten

1. Verantwortlicher
Andreas Ruder, allfine Photovoltaik, Sauterleutestr. 38 LH4, 88250 Weingarten, Telefon: 0151 75017207, E-Mail: info@allfine-pv.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und nicht benannt.

2. Welche Daten wir verarbeiten
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Rahmen der Anfrage, des Angebots und der Vertragsabwicklung mitteilen:

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Ihre Daten

4. Empfänger
Ihre Daten geben wir nur weiter, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, insbesondere an:

Eine Übermittlung in Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt grundsätzlich nicht. Sollte ein Dienstleister Daten außerhalb der EU verarbeiten, geschieht dies nur bei Vorliegen geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

5. Speicherdauer
Wir speichern Ihre Daten, solange dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, und darüber hinaus bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Unterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insbesondere nach Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung), bewahren wir für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von bis zu zehn Jahren auf. Daten aus Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, löschen wir, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.

7. Widerspruchsrecht
Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO). Eine formlose Mitteilung an info@allfine-pv.de genügt.

8. Pflicht zur Bereitstellung, keine automatisierte Entscheidung
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich. Ohne diese Daten können wir kein Angebot erstellen und den Vertrag nicht durchführen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

AGB als PDF herunterladenAndreas Ruder, allfine Photovoltaik · Sauterleutestr. 38 LH4, 88250 Weingarten · Stand: Januar 2023